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   BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63   

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https://dejure.org/1964,4047
BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63 (https://dejure.org/1964,4047)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1964 - II B 64.63 (https://dejure.org/1964,4047)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1964 - II B 64.63 (https://dejure.org/1964,4047)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Nachforderung einer Getränkesteuer - Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Getränkesteuerordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63
    Das Berufungsgericht hat sich in seinem Urteil der eingehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage der rückwirkenden Steuergesetze angeschlossen (BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59] [270] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54

    Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63
    Dagegen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177.54] und Buchholz BVerwG 310, § 137 VwGO Nr. 11) allgemeine Grundsätze, die - wie hier - Landesrecht oder Gemeinderecht ergänzen, ebensowenig revisibel wie Verweisungen oder Bezugnahmen des Landes- oder Gemeindegesetzgebers auf bundesrechtliche Vorschriften.
  • BVerwG, 29.05.1957 - I C 212.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63
    In gleicher Weise ist diese Frage vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden (BVerwGE 5, 99 [BVerwG 29.05.1957 - BVerwG I C 212.56]).
  • BVerwG, 18.12.1959 - VII C 95.57
    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63
    Dabei haben sie nicht verkannt, daß das Getränkesteuerrecht grundsätzlich dem Landesrecht zuzuordnen ist (BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54]; 10, 82) und daß deshalb dessen Auslegung und Anwendung im Revisionsverfahren nach § 137 Abs. 1 VwGO insoweit nicht nachgeprüft werden können.
  • BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54

    Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1964 - II B 64.63
    Dabei haben sie nicht verkannt, daß das Getränkesteuerrecht grundsätzlich dem Landesrecht zuzuordnen ist (BVerwGE 2, 105 [BVerwG 13.05.1955 - V C 71/54]; 10, 82) und daß deshalb dessen Auslegung und Anwendung im Revisionsverfahren nach § 137 Abs. 1 VwGO insoweit nicht nachgeprüft werden können.
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